Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Notwendigkeit weiterer Ermittlungen zur Aufklärung des Luftangriffs im Raum Kunduz im September 2009
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Ich rufe damit die Frage 17 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die von der Bundeskanzlerin zugesicherte „lückenlose Aufklärung“ des tragischen Luftangriffs zur Vernichtung sogenannter Aufständischer in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 in Kunduz weitere Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften notwendig sind, und, wenn nein, warum nicht?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, dringliche Fragen 11 und 12):
Wann wurde die Task Force 47 beim PRT Kunduz eingerichtet, und wie setzt sie sich zusammen?
Aus welchen Gründen wurde die Operation zur Zerstörung der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz geleitet?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Hat sich die Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des derzeitigen Verhandlungsstands des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über den Bankdatenaustausch geändert, wonach die Betroffenenrechte nicht ausreichend gewährleistet sind (bitte begründen)?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 49):
Betrachtet es die Bundesregierung als ihr souveränes Recht, über die Stationierung von Atomwaffen dritter Staaten auf ihrem Territorium zu entscheiden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 4):
Welche Positionen nimmt die Bundesregierung gegenüber der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft geplanten Flexibilisierung der Einsatzregeln der EU-Battle-Groups ein?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer fairen und freien Parlamentswahl in Afghanistan im Sommer nächsten Jahres bei?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen damit zur Frage 9 des Kollegen Andrej Hunko:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die neu gefassten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon lediglich das verfassungsrechtlich geforderte Minimum der Beteiligung des Deutschen Bundestages an Angelegenheiten der Europäischen Union umsetzen?
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Unterstützt die Bundesregierung angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtermission nach Kolumbien?