Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie definiert die Bundesregierung den von ihr häufig anstelle von „Völkerrecht“ verwendeten Begriff der „regelbasierten Ordnung“ (zum Beispiel: „Die UN sind das wichtigste Weltgremium“, www.bundesregierung.de, 20. August 2019), und in welchem Verhältnis sieht sie diese „regelbasierte Ordnung“ zum „Völkerrecht“ (insbesondere der Charta der UNO) und zum Völkergewohnheitsrecht?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Die Begriffe „Völkerrecht“ und „regelbasierte Weltordnung“ ergänzen sich. „Regelbasierte Ordnung“ ist dabei ein politischer Begriff, „Völkerrecht“ ein juristischer.

Die „regelbasierte Ordnung“ umfasst neben den rechtlich verbindlichen Normen des Völkerrechts auch rechtlich nicht bindende Normen, Standards und Verhaltensregeln. Dies sind zum Beispiel das pünktliche Zahlen von Beiträgen, die multilaterale Zusammenarbeit mit dem Ziel einer kooperativen Weltordnung oder informelle Zusammenschlüsse in Freundesgruppen oder Allianzen. Der politische Begriff bezieht sich zudem auf verschiedene internationale Foren und ihre Entscheidungsregeln sowie Verhandlungsprozesse.

„Völkerrecht“ bezieht sich auf rechtlich bindende Regeln des Umgangs der Völkerrechtssubjekte, insbesondere der Staaten, miteinander. Es umfasst internationale Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur, wie etwa die Charta der Vereinten Nationen oder die Menschenrechtskonventionen, daneben aber auch internationales Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze.

Quelle: Plenarprotokoll 19/123 vom 06.11.2019

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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