Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Höhe haben aktuell die Versorgungsleistungen, die ehemalige Mitglieder der Blauen Division bzw. deren Hinterbliebene auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags vom 29. Mai 1962 erhalten (bitte entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/6541 aufschlüsseln), und wie viele der Anträge für Versorgungsleistungen auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrags wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 1a des Bundesversorgungsgesetzes abgelehnt, weil die antragstellenden Personen bzw. die Personen, von denen Antragstellende ihre Berechtigung auf Versorgung ableiteten, während der Herrschaft des Faschismus in Deutschland gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Da für die Durchführung des Gesetzes nicht der Bund zuständig ist, sind der Bundesregierung die monatlichen Versorgungsleistungen, die Berechtigte auf Grundlage des deutsch-spanischen Vertrages erhalten, nicht bekannt. Nach Mitteilung des zuständigen Landes Baden-Württemberg seien die zahlungsbegründenden Unterlagen – soweit zulässig – bereits vernichtet. Die noch vorhandenen Unterlagen seien archiviert.

Die Ermittlung der Zahlbeträge wäre nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich, dies allenfalls auch nur über einen Zeitraum, der maximal die vergangenen sechs Jahre umfasse. Der jährliche Zahl betrag habe 2015 108 321 Euro, 2016 86 126 Euro, 2017 67 545 Euro, 2018 55 952 Euro und 2019 43 257 Euro betragen. Der Gesamtjahresbetrag für 2020 liege dem Land Baden-Württemberg noch nicht vor. Nach Mitteilung des Landes habe es keine Entziehungsfälle nach § 1a BVG gegeben.

Quelle: Plenarprotokoll 19/223 vom 21. April 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko