Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von serbischen Behörden eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Mord an Oliver Ivanovic am 16. Januar 2018 an die Bundesregierung bzw. deutsche Behörden gestellt (vgl. https://www.slobodnaevropa.org/a/nemacka-oliver-ivanovic-gasic-ubistvo/32470581.html), und welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mord an Oliver Ivanovic?


Antwort:
Eine Beantwortung der ersten Teilfrage ist nicht möglich. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit und schließt eine Weitergabe der Information an Dritte aus. Daher kann zu dieser Frage aus Gründen des Staatswohls keine Auskunft - auch nicht in eingestufter Form - erteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.


Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

 

Quelle: BT-Drucksache 20/7751

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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