Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Am 5. und 6. Mai 2015 hat sich eine sechsköpfige, aus Vertretern verschiedener Fraktionen bestehende Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PV-ER) auf Einladung der türkischen PV-ER-Delegation in Ankara aufgehalten; der Vorwahlbesuch fand in Hinblick auf die für den 7. Juni 2015 angesetzten Parlamentswahlen statt.

Es fanden Treffen mit Vorsitzenden und Vertretern der bei den Wahlen antretenden wichtigsten politischen Parteien, Mitgliedern des diplomatischen Corps in Ankara, dem Leiter der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission, Mitgliedern der türkischen PV-ER-Delegation, dem Vorsitzenden des Obersten Wahlausschusses (SBE), Vertretern des Innenministeriums, dem Präsidenten und Mitgliedern des Hohen Radio- und Rundfunkrats (RTSC) sowie Vertretern der Zivilgesellschaft und der Medien statt.

Die Delegation ist der Auffassung, dass die Parlamentswahlen am 7. Juni 2015 ein entscheidender Moment für das politische Leben der Türkei sind. Die Bürger haben die echte Wahl zwischen politischen Alternativen, zu denen der Vorschlag der Regierungspartei in Bezug auf eine Verfassungsänderung und die Einführung eines Präsidialsystems gehören. Die Frage, ob die Demokratische Partei der Völker (HDP) die Zehn-Prozent-Hürde überspringt, ist eines der wichtigsten Themen bei diesen Wahlen, die hart umkämpft zu sein scheinen.

Gesprächspartner der Regierungspartei wiesen auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Verbesserungen am Wahlsystem hin, beispielsweise die Lockerung der Voraussetzungen für die Beteiligung von Parteien an Wahlen und die Zulassung anderer Sprachen als des Türkischen beim Wahlkampf.

Die Delegation begrüßt, dass die Voraussetzungen für die Stimmabgabe von im Ausland lebenden Türken in 47 Ländern verbessert wurden und einen leichteren Zugang zu Wahllokalen sicherstellen dürften. Es bestand jedoch noch einige Besorgnis hinsichtlich der Überwachung der Lagerung der Stimmzettel während 24 Tagen sowie des sicheren Transports in die Türkei zwecks Stimmenauszählung. Die Delegation fordert die Behörden auf sicherzustellen, dass die Wahlvorstände im Ausland eine ähnliche Zusammensetzung wie in der Türkei haben. Außerdem erklärte sie gegenüber dem Vorsitzenden der SBE, sie sei bereit, die Wahlen im Ausland zu beobachten.

Die Delegation bedauert, dass die zehnprozentige Sperrklausel trotz wiederholter Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung und der Venedig-Kommission noch immer nicht abgesenkt wurde. Diese Klausel bleibt für Parteien, die ins Parlament einziehen wollen, eine große Hürde und könnte Auswirkungen auf die Repräsentativität des neuen Parlaments haben, da ein marginaler Stimmenunterschied zu einer gravierenden Diskrepanz zwischen dem Wählerwillen und der Zusammensetzung der Großen Nationalversammlung führen könnte.

Die Gesprächspartner äußerten ernste Bedenken in Bezug auf die Beteiligung des türkischen Staatspräsidenten am Wahlkampf, obwohl in der Verfassung klar festgeschrieben ist, dass er während seiner Amtszeit neutral bleiben muss. Außerdem scheint der von einigen Gesprächspartnern erwähnte mögliche Missbrauch administrativer Ressourcen in diesem Jahr – ein derartiger Missbrauch wurde von der Versammlung in der Vergangenheit wiederholt kritisiert – bei diesen Wahlen wieder ein Problem zu sein. Dasselbe trifft einigen Gesprächspartnern zufolge auf die unzureichende Transparenz bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung zu. Die Delegation erinnert daran, dass den türkischen Gesetzen und den Standards des Europarats zufolge allen Teilnehmern an den Wahlen gleiche Ausgangsbedingungen garantiert werden sollten.

Die Delegation erinnert daran, dass alle Medienanstalten, einschließlich der Türkischen Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT) eine unparteiische und gleiche Medienberichterstattung über den Wahlkampf (politische Werbung und Zuweisung von Sendezeiten) gewährleisten müssen. Die Wähler haben Anspruch auf angemessene Information und jede Einschränkung der Medienfreiheit (Selbstzensur, wirtschaftlicher und juristischer Druck auf Journalisten) kann nur den Zugang zu freier und vollständiger Information einschränken. Die Gesprächspartner wiesen auf die sehr engen Beziehungen zwischen den Medieneignern und den Parteien hin.

In diesem Zusammenhang erfuhr die Delegation von Gesprächspartnern, dass die Effizienz und Unparteilichkeit des SBE und des RTSC, die für den reibungslosen Ablauf der Wahlen zuständig sind, in Frage stehen. Sie bedauert, dass die von der PV-ER in dieser Hinsicht bei den Präsidentschaftswahlen 2015 festgestellten Mängel, insbesondere die ungleiche Vergabe von Sendezeit an politische Parteien, nicht behoben wurden, sowie die Tatsache, dass die Entscheidungen des SBE endgültig sind und keine Beschwerde dagegen zulässig ist. Sie erwartet daher vom SBE, dass er gegen jegliche Mängel und Verstöße in Bezug auf den Zugang zu den Medien und gleichen Sendezeiten effizient und sorgfältig die nötigen Maßnahmen ergreift.

Einige Vertreter der Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft brachten ihr mangelndes Vertrauen in den Wahlprozess zum Ausdruck. Ihre Besorgnis betraf den Transport der Wahlurnen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit der letzten elektronischen Auszählung, ein Vorgang, der Beobachtern nicht offen steht. Die Delegation hofft, dass sich die Befürchtungen hinsichtlich Wahlbetrugs als unbegründet erweisen und dass im Vorfeld alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang werden die Beobachter der Parteien in den Wahllokalen eine wichtige Rolle spielen.

Die Delegation stellt fest, dass es bereits zu ernsten Zwischenfällen gekommen ist, die sich vor allem gegen eine Partei richteten. Nichtstaatliche Organisationen berichteten über Fälle von Hassreden während des Wahlkampfs. Die Delegation ruft daher die Behörden auf sicherzustellen, dass die Parteien ihren Wahlkampf frei und sicher führen können.

Die Delegation begrüßt die Maßnahmen einiger Parteien zur Erhöhung des Anteils weiblicher Bewerber um Parlamentssitze sowie die Einbeziehung von Vertretern ethnischer Gemeinschaften. Durch einen derartigen inklusiven Ansatz können kulturelle, sprachliche und historische Wertvorstellungen Berücksichtigung finden.

Die Delegation fordert erneut dazu auf, Vertretern der Zivilgesellschaft eine Akkreditierung für Wahlbeobachtung zu gewähren, da dies die Transparenz und das Vertrauen in den Wahlprozess erhöhen würde. Sie hofft auch, dass einheimische und internationale Beobachter alle Schritte des Wahlvorgangs (Stimmabgabe, Auszählung, Erstellung und tabellarische Darstellung des Protokolls) frei beobachten können.

Eine etwa 30 Mitglieder umfassende Delegation der PV-ER wird am 7. Juni zur Wahlbeobachtung in die Türkei zurückkehren.

Delegationsmitglieder:

  • Tiny Kox (Niederlande, UEL), Delegationsleiter
  • Melita Mulic (Kroatien, SOC)
  • Volodymyr Ariev (Ukraine, EPP/CD)
  • Ingebjørg Godskesen (Norwegen, EDG)
  • Alfred Heer (Schweiz, ALDE)
  • Josette Durrieu (Frankreich, SOC), PACE-Berichterstatterin für den Post-Monitoring-Dialog mit der Türkei

 

Übersetzung: Übersetzungsdienst des Bundestages

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