Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Am kommenden Sonntag (22.05.) finden in Spanien Kommunalwahlen sowie Wahlen zu den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaft Navarra und den Provinzen der Baskischen Autonomen Gemeinschaft statt. Im Vorfeld der Wahlen gründete sich die neue baskische Linkspartei Sortu, um an den Wahlen teilzunehmen. Der Oberste Gerichtshof ließ Sortu allerding gar nicht erst als Partei zu. Auch das Wahlbündnis Bildu, welches aus sozialdemokratischen und legalen linken Parteien besteht und ihre Wahllisten für Kandidat/innen von Sortu zur Verfügung stellte, wurde zunächst verboten. Einen Tag vor Wahlkampfbeginn, am 6. Mai, bekam Bildu in der Berufungsverhandlung vor dem Verfassungsgericht Recht und kann somit im letzten Moment doch noch an der Wahl teilnehmen. Angesichts dieser Entwicklungen hat der Arbeitskreis Internationale Politik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eine Erklärung verfasst, die ich hier dokumentiere.

 

Erklärung des Arbeitskreises Internationale Politik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

Für das Recht der baskischen Unabhängigkeitsbewegung auf demokratische Teilhabe

Wir treten für das Recht der baskischen „abertzalen“ Linken ein, einen legalen Rahmen für ihre politischen Aktivitäten zu schaffen und an den Wahlen am 22. Mai dieses Jahres teilzunehmen. Daher begrüßen wir die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu revidieren und die parteiübergreifende Wahlallianz Bildu zu den Wahlen zuzulassen. Zum ersten Mal seit Jahren ist damit die Position der linken Unabhängigkeitsbewegung bei den Wahlen vertreten. Um einen Friedensprozess zu ermöglichen, ist es aber vonnöten, auch die Partei Sortu zu legalisieren.

Seit Ende der 1990er Jahre hat Spanien eine große Zahl politischer sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und sogar Medien im Baskenland unter dem Vorwand verboten, der  Untergrundorganisation ETA untergeordnet zu sein. Weil die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür nicht ausreichten, verabschiedete das spanische Parlament im Jahr 2002 ein eigens hierfür geschriebenes Parteiengesetz. Das Gesetz schreibt den Parteien inhaltliche Positionierungen vor.

Die im Januar gegründete Partei Sortu hält sich an die Vorgaben dieses Parteiengesetzes. Während andere Parteien der „abertzalen“ Linken die Gewalt der ETA in den Kontext des Konfliktes gestellt und bedauert hatten, wird diese von Sortu einseitig verurteilt. Um die Partei zu illegalisieren wird dennoch versucht, sie als Teil einer ETA-Strategie darzustellen.

 

Wir lehnen den Einsatz von Terror für die Erreichung politischer Ziele ab und verurteilen den Terror der ETA. Gleichzeitig verurteilen wir die Repression und Folter seitens des spanischen Staates, die unter anderem durch das Anti-Folterkomitee (CPT) des Europarats festgestellt wurde. Beides muss beendet werden, um endlich eine friedliche und politische Lösung des Jahrzehnte währenden Konfliktes zu ermöglichen

Die Erklärung eines einseitigen und dauerhaften Waffenstillstands der ETA im Januar dieses Jahres bedeutet einen ersten Schritt in diese Richtung. Ein weiterer Schritt wäre die Legalisierung von Sortu. Um die Gewalt dauerhaft zu überwinden, ist eine friedliche und demokratische Lösung des Konflikts  auf dem Verhandlungsweg notwendig. Dabei muss es einen legalen Rahmen für die politische Teilhabe der „abertzalen“ Linken geben.

 

Declaración en castellano: Por el derecho del movimiento independentista vasco a la participación democrática

Declaration in english: In favour of the Basque independence movement’s right to democratic participation

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko