Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen

In den letzten Jahrzehnten wuchs der sogenannte philanthropische Sektor nicht nur gemessen an der Anzahl an Stiftungen, sondern auch gemessen an ihrem jährlichen Fördervolumen und der geographischen Reichweite ihrer Aktivitäten. Zahlreiche Superreiche gründen ihre eigenen „philanthropischen“ Stiftungen. Verlässliche, vergleichbare und öffentlich zugängliche Informationen über die Höhe des jährlichen Fördervolumens sind kaum vorhanden. Auf Grundlage der Angaben von 205 privaten Stiftungen beziffert die OECD für den Zeitraum 2016-19 ein Fördervolumen von 43 Mrd. US-Dollar dieser Stiftungen für globale Entwicklung (vgl. www.oecd-ilibrary.org/development/private-philanthropy-for-development-se-cond-edition_cdf37f1e-en). Die Stiftungsgelder gehen insbesondere in die Förderung von Globaler Gesundheit und Bildung. Landwirtschaft, Regierungs- und Zivilgesellschaftsförderung, Geschlechtergerechtigkeit, umweltfreundliche Energie sind weitere Förderbereiche von Stiftungen.

Viele Stiftungen spielen nicht nur eine wachsende Rolle bei der Entwicklungsfinanzierung. Sie haben auch Einfluss auf die Formulierung entwicklungspolitischer Strategien und deren Umsetzung auf nationaler Ebene.

Insbesondere die Bill & Melinda Gates Stiftung ist zu einer der einflussreichsten Akteure bei der Gestaltung internationaler Gesundheits- und Landwirtschaftspolitik geworden. Aktuelle Recherchen von WELT und POLITICO zeichnen den enormen Einfluss der Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) auf die CO-VID19-Reaktion von Regierungen und internationalen Organisationen nach (pmnch.who.int/news-and-events/articles/item/who-civil-society-commission-participation ; www.welt.de/politik/deutschland/plus241078911/Corona-Politik-Die-Machtmaschine-des-Bill-Gates.html.

Mit einem Stiftungsvermögen von 53,3 Mrd. US-Dollar und einer Mittelausschüttung von zuletzt 3,2 Mrd. US-Dollar im Jahr 2021 ist die BMGF mit Abstand die weltgrößte private Stiftung. Die Stiftung ist heute außerdem größter privater und insgesamt zweitgrößter Geldgeber der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sowie Gründerin zahlreicher multilateraler Fonds, an denen sich auch die Bundesregierung mit Haushaltsmitteln beteiligt und an denen kaum ein Weg noch vorbei-führt, wie etwa dem Globalen Fonds für Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM). Im Bereich der Impfstoffentwicklung und -verbreitung ist die BMGF besonders aktiv und hat hierfür mehrere multilaterale privat-öffentlich betriebene Organisationen ins Leben gerufen, wie etwa die Impfallianz GAVI, die Impfstoffentwicklungsagentur CEPI, das internationale Impfinstitut IVI, welches wie eine Organisation der Vereinten Nationen sich präsentiert, um nur einige zu nennen.

Die Bundesregierung arbeitet in verschiedenen Bereichen mit privaten Stiftungen zusammen. Insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert die Regierung regelmäßig mit Stiftungen wie der BMGF oder der Robert-Bosch-Stiftung. Mit der Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie ist bei Engagement Global gGmbH eine Anlaufstelle für private Stiftungen und Philanthrop*innen, die sich für entwicklungspolitische Aktivitäten im In- und Ausland interessieren, geschaffen worden. Mit einzelnen Stiftungen, beispielsweise mit der BMGF, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Vergangenheit ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Konkretisierung der Zusammenarbeit unterzeichnet. Seit 2008 bestehen zwischen dem BMZ und den Durchführungsorganisationen (insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH – GIZ) und der BMGF Kooperationsprojekte. Mit nicht unerheblichen Haushaltsmitteln von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich aus den Entwicklungs- und Gesundheitsetats beteiligt sich die Bundesregierung an den genannten und weiteren privat-öffentlichen Organisationen GFATM, GAVI, CEPI, etc.

Darüber hinaus gibt es auch in anderen Bereichen Zusammenarbeiten mit privaten Stiftungen, beispielsweise im Bereich der Bildung oder der Wissenschaftsförderung. Außerdem hat sich die Bundesregierung, vor allem das BMZ in der Vergangenheit mehrfach mit öffentlichen Geldern an der Gründung und dem Betrieb von privaten Stiftungen beteiligt, was es auch mehrfach vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde (s. u.a. Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Information über die Entwicklung des Einzelplans 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2022).

Die Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen ist nicht unumstritten. Kritiker befürchten, dass durch die Einbindung von Stiftungen in staatliche Aufgabenbereiche die demokratische Willensbildung, Zielfestlegung und Kontrollmechanismen ausgehebelt werden könnten und private Interessen eine zu große bis dominante Rolle spielen könnten.

Eine gründliche Prüfung der Risiken und Nebenwirkungen der Aktivitäten philanthropischer Stiftungen wäre daher geboten. Die Bundesregierung sollte über aktuelle Partnerschaften transparent kommunizieren und diese anhand transparenter Kriterien evaluieren. Zukünftige Partnerschaften und Kooperationen sollten anhand klarer Regeln und Leitlinien geprüft und ausgestaltet werden.

Vorbemerkung der Bundesregierung:

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betont explizit, dass für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele die aktive Einbeziehung privater Akteuren unverzichtbar ist (vgl. u.a. SDG 17). Hieraus leitet sich auch der Auftrag für eine entsprechende Zusammenarbeit mit diesen Akteuren ab.

Einige dieser Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Fragen sind definitorisch nicht klar eingrenzbar und machen eine vorherige Interpretation erforderlich.

Im Folgenden wird erläutert, nach welchen Kriterien bzw. Definitionen die Einzelfragen beantwortet wurden:

1) Verwendung des Begriffs „private Stiftungen“:

Für deutsche private Stiftungen wurde der Beantwortung die „private rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts“ zugrunde gelegt.

Für internationale private Stiftungen gibt es keine einheitliche Definition. Für die Beantwortung wurde der Begriff daher im Sinne des Wortlauts ausgelegt („Foundation“).

2) Verwendung des Begriffs „Kooperationsprojekte“:

„Kooperationsprojekte“ werden als solche bezeichnet, die gemeinsam von der Bundesregierung und der privatrechtlichen Stiftung kofinanziert werden. Die Stiftung sollte mit Eigenmitteln als Finanzierer eines gemeinsam mit Bundeshaushaltsmitteln finanzierten Vorhabens auftreten.

3) Verwendung der Begriffe „Organisationen und Programme/Initiativen“:

Für die Verwendung der Begriffe „Organisation und Programm/Initiative“ verweisen wir auf die genannten Beispiele in der Eingangsbemerkung dieser Kleinen An-frage. „Beteiligung“ bzw. „beteiligt“ wird hier als finanzielle Beteiligung verstanden. Die private Stiftung nimmt in der Organisation/in dem Programm die Rolle eines (maßgeblichen) Eigenkapitalgebers ein.

4) Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit privaten Stiftungen

Für die Beantwortung der Fragen 14 und 24 wird der Begriff Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung auf die jeweilige Leitungsebene bezogen.

Die Formulierung „in den letzten drei Jahren“ (Frage 24) wird als der Zeitraum der letzten drei Jahre ab dem Datum der Fragestellung (nicht Kalenderjahre) verstanden.

Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf vorausgegangene parlamentarische Anfragen zur Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen (s. Bundestagsdruck-sache 19/25976, Bundestagsdrucksache 18/8369).

Antwort der Bundesregierung:

1. Welche Kooperationsprojekte mit einem Fördervolumen hat die Bundesregierung aktuell mit privaten Stiftungen (bitte nach Ressorts, Projekten, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der jeweiligen Stiftung und ggf. Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln)?

Eine Übersicht aktuell geförderter, laufender Vorhaben der Bundesregierung mit privaten Stiftungen kann der Anlage 1 entnommen werden.

Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegen-stände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Bundestag haben, insbesondere, weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Daher werden die Mittel der Bundesregierung, nicht jedoch die Mittel der jeweiligen Stiftungen und Dritter aufgeschlüsselt.

2. Welche Organisationen und Programme, die maßgeblich von privaten Stiftungen gegründet und/oder mit deren Beteiligung betrieben werden, unterstützt die die Bundesregierung aktuell mit Haushaltsmitteln (bitte nach Ressorts, Organisationen, Programmen, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der jeweiligen Stiftung und ggf. Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln)?

Die Bundesregierung erfasst Organisationen und Initiativen, die maßgeblich von privaten Stiftungen gegründet und/oder mit deren Beteiligung betrieben werden, nicht systematisch. Weiterführende Informationen zu einer Auswahl von großen internationalen und deutschen Organisationen im Stiftungskontext, welche die Bundesregierung mit nicht-projektgebundenen Kernbeiträgen unterstützt, sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Im Übrigen wird auf Antwort auf Frage 1 verwiesen.

3. Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit den privaten Stiftungen gegenüber einer alleinigen Durchführung der Projekte durch die Bundesregierung oder ausschließlich oder zum weit überwiegenden Anteil über Beitragszahlungen der Mitgliedsstaaten finanzierten multilateralen Organisationen?

Private Stiftungen sind wie andere Akteure der Zivilgesellschaft wichtige Partner für die Erreichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie engagieren sich in Ergänzung staatlicher Zusammenarbeit als Entwickler und Umsetzer innovativer Lösungsansätze, als Förderer und Mitwirkende sowie als Vordenker und Fürsprecher für nachhaltige Entwicklung. Sie verfügen oft über gute Netzwerke und zum Teil substantielle Eigenmittel zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele.

Die Bundesregierung und ihre Kooperationspartner können in gemeinsam finanzierten Projekten Synergien durch einen wirksamen Einsatz komplementärer Ressourcen und komparativer Vorteile erzeugen. Dies umfasst unter anderem auch die Entwicklung und Nutzung von neuen und innovativen Instrumenten, gegenseitiges Lernen und eine verbesserte Kohärenz des Engagements. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller und nichtfinanzieller Ressourcen durch private Stiftungen.

4. Inwiefern sieht die Bundesregierung den wachsenden Einfluss privater Stiftungen auf die nationale, wie globale öffentliche Willensbildung und Entscheidungsfindung kritisch, auch und insbesondere unter Berücksichtigung und Wahrung westlicher Werte, wie etwa der Demokratie?

Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, darunter Stiftungen, orientiert sich an den Leitlinien und Prioritäten der deutschen Entwicklungspolitik sowie an international vereinbarten Prinzipien und Standards. Dies umfasst insbesondere auch die Prinzipien der Erklärungen von Paris, Accra und Busan sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einschließlich der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele. Diese betonen die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei der Erreichung der internationalen Entwicklungsziele ausdrücklich. Insofern ist die Bundesregierung bestrebt, im Sinne breiter Partizipation und Teilhabe auch gesellschaftliche Akteure wie private Stiftungen in die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele einzubinden.

5. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Einfluss privater Stiftungen zurückzudrängen, insbesondere in multilateralen Organisationen, die weitreichende Entscheidungen für die globale Daseinsvorsorge fällen, wie etwa der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem GFATM, der Impfstoffallianz GAVI, der Impfstoffentwicklungsagentur CEPI, etc.?

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den Einfluss privater Stiftungen generell „zurückzudrängen“.

Der Erfolg des GFATM geht maßgeblich auf das Modell der Multi-Akteurs-Partnerschaft zurück, in der Geberländer, Umsetzungsländer, Nichtregierungsorganisationen, Communities, der Privatsektor, Stiftungen, Wissenschaft, VN-Organisationen vertreten sind. Im GFATM sind 20 stimmberechtigte Gruppen vertreten. Eine davon ist „Private Foundations“, in der auch die Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) vertreten ist. Deutschland ist mit eigener Stimmrechtsgruppe vertreten. Die Zusammenarbeit mit den unter-schiedlichen Akteuren ist vertrauensvoll und konstruktiv. BMGF bringt im Rahmen der Vorstandsarbeit wertvolle Impulse und Ideen ein.

Die Abstimmung und Entscheidungen der GPEI erfolgt im Polio Oversight Board unter den sechs gleichberechtigten Partnern (BMGF, WHO, UNICEF, US CDC, Rotary und Gavi) sowie den bilateralen Gebern der GPEI, die in Form eines Gebersitzes im Board vertreten sind. Die Arbeit ist vertrauensvoll und konstruktiv.

Das Gavi-Partnerschaftsmodell bindet Geberländer, Umsetzungsländer, Unternehmen aus Industrieländern, Unternehmen aus Umsetzungsländern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und multilaterale Organisationen in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse ein. Die BMGF spielt hierbei eine wichtige Rolle, fügt sich aber als einer von verschiedenen Beteiligten in dieses Modell ein. Als drittgrößter staatlicher Geber setzt sich Deutschland bei inhaltlichen Entscheidungen bei Gavi klar für entwicklungspolitische Interessen ein. Als Public-Private Partnership ist es einer der Vorteile von Gavi, dass neben öffentlichen auch private Geber finanziell zur Initiative beitragen. Bei begrenzter Verfügbarkeit öffentlicher Mittel stellt dies ein wichtiges Element der Erschließung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten dar. Weitere Informationen sind hier zu finden: Operating model (gavi.org).

Bezüglich der WHO hat sich die Bundesregierung für zwei maßgebliche Initiativen eingesetzt:

1. Entwicklung und Implementierung von Regeln zum Umgang mit nichtstaatlichen Organisationen (FENSA - Framework of Engagement with Non-State Actors) und

2. Eine schrittweise Anhebung der Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten, um letztlich 50 % des Basishaushalts der WHO nachhaltig mit plan-baren und nicht zweckgebundenen Mitteln finanzieren zu können und somit die finanzielle Unabhängigkeit der WHO zu erhöhen.

6. Welche Kooperationsprojekte haben das BMZ und die Durchführungs-organisationen (insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH – GIZ – und Kreditanstalt für Wieder-aufbau – KfW) bisher mit der BMGF oder Organisationen oder Pro-grammen, an denen das BMGF beteiligt ist, durchgeführt oder sind bereits zugesagt (bitte nach Projekten, Programmen, Organisationen, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der BMGF und ggf. Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln)?

Eine Übersicht der Kooperationen mit BMGF ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

Weiterführende Informationen zu bisherigen Kooperationen mit BMGF ist der Bundestagsdrucksache 19/25976 zu entnehmen.

7. Gibt es andere Ministerien, die mit den Durchführungsorganisationen und der BMGF oder Organisationen oder Programmen, an denen das BMGF beteiligt ist, Kooperationsprojekte durchgeführt haben bzw. durchführen?

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.

8. Zwischen welchen Ministerien und ihren Durchführungsorganisationen (insbesondere GIZ und KfW) auf der einen Seite und privaten Stiftungen und unter Beteiligung privater Stiftungen geführter Organisationen oder Programmen auf der anderen Seite werden Mitarbeiter*innen aktuell ausgeliehen und wie sollen gegebenenfalls mögliche Interessenskonflikte vermieden werden?

Aktuell gibt es eine Personalzuweisung aus dem Auswärtigen Amt an die Bertelsmann-Stiftung und Personalabordnungen des BMJ an das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK). Die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte ist durch die gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, die das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis der Bediensteten begrün-den.

9. In welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen sind welche Mitglieder oder Vertreter:innen der Bundesregierung mit Sitz und Stimme vertreten?

Eine Übersicht ist der Anlage 3 zu entnehmen.

10. Sind weitere Kooperationsprojekte von Seiten des BMZ und anderer Ministerien mit der BMGF oder Organisationen oder Programmen, an denen das BMGF beteiligt ist, geplant und welche konkreten Maßnahmen

(Programme und Projekte) sind im Rahmen der zukünftigen Kooperation gegebenenfalls bereits vereinbart? Wenn ja, zu welchen konkreten Themen und in welchem finanziellen Umfang?

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.

Darüber hinaus sind zukünftige Projekte Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest.

11. Mit welchen privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, hat die Bundesregierung Memoranda of Understandings (MoUs) als Grundlage für eine längerfristige Kooperation vereinbart?

Es wird auf Anlage 1 verwiesen.

12. An welchen Gründungen von privaten oder privat-öffentlichen Stiftungen hat sich die Bundesregierung seit 2014 beteiligt bzw. fördert diese noch weiter (bitte nach Organisationen, Art der finanziellen Beteiligung oder Förderung, Finanzvolumina und Laufzeit aufschlüsseln)?

Es wird verwiesen auf die Anlage 4 und im Übrigen auf die Übersicht zu den vom Bund errichteten Stiftungen, abrufbar unter https://www.bundesfinanz-ministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finan-zen/Wirtschafts_und_Finanzdaten/uebersicht-stiftungen.html“.

13. Ist eine Neufassung des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen BMZ und BMGF geplant?

Aktuell gibt es keine Planungen für eine Neufassung oder Überprüfung des MoU des BMZ mit der BMGF.

14. Wann und zu welchen Themen haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Mitarbeitenden der BMGF oder Organisationen oder Programmen, an denen das BMGF beteiligt ist, 2022 getroffen?

Es wird auf Anlage 5 verwiesen.

Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahl-periode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grund-lage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht voll-ständig.

15. Welche Finanzbeiträge hat die Bundesregierung für globale Partnerschaftsprojekte/gemeinsame globale Initiativen mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, in den letzten 4 Jahren bereitgestellt oder für die Zukunft zugesagt, und welche davon werden auf die offizielle Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) angerechnet (bitte nach Projekten, Finanz-volumen und Laufzeit aufschlüsseln)?

Es wird auf Anlage 2 verwiesen.

16. Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen in den einzelnen Kooperationsprojekten gegenüber den privaten Stiftungen?

Etwaige Berichtspflichten der Zuwendungsnehmer ergeben sich aus den jeweiligen Zuwendungsbescheiden bzw. -verträgen.

Grundsätzlich entsprechen alle Kooperationsprogramme des BMZ (und der Durchführungsorganisationen) mit privaten Stiftungen den bewährten Ver-fahren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

17. Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen in den einzelnen Kooperationsprojekten oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, seitens der privaten Stiftungen gegenüber der Bundesregierung?

Etwaige Berichtspflichten der Empfänger von Zuwendungen oder Weiterleitungen ergeben sich aus den jeweiligen Bescheiden bzw. Verträgen. Diese umfassen in der Regel Zwischen- sowie Schlussverwendungsnachweise einschließlich entsprechender Finanz- und Sachberichte. Es wird auf Antwort auf Frage 16 verwiesen.

18. Welche der Kooperationsprojekte zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, wurden bisher (von wem) evaluiert, zu welchem Ergebnis sind die Evaluationen hinsichtlich der erzielten Wirkungen und der Erreichung der vereinbarten Ziele gekommen?

Die Bundesregierung unterhält keine spezifische Datenbank mit übergreifen-den Informationen aus den letzten Jahrzehnten zu Evaluierungen von Kooperationsprojekten zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind. Zuwendungen werden jedoch grundsätzlich jeweils im Rahmen der Verwendungsnachweise geprüft bzw. anlassbezogen auf Ebene der übergreifenden Förderprogramme evaluiert. Zu den Evaluierungen laufender Kooperationsprojekte wird auf Anlage 1 verwiesen.

Zu Evaluierungen im Geschäftsbereich des BMZ in den Jahren 2021 und 2022 wird zusätzlich auf die Bundestagsdrucksachen 20/5522 (https://dser-ver.bundestag.de/btd/20/055/2005522.pdf) sowie 20/6056 (https://dser-ver.bundestag.de/btd/20/060/2006056.pdf) verwiesen. Ferner können Informationen zu Evaluationen im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) auf der Webseite eingesehen werden (https://www.international-climate-initiative.com/iki-medien/artikel/iki-evaluationen-foerdern-transpa-renz-und-gemeinsames-lernen/).

19. Mit welchen privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, steht die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger Kooperationsprojekte in Kontakt?

Zukünftige Projekte sind Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest.

20. Nach welchen Kriterien und Standards werden Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ausgewählt?

Die Bundesregierung arbeitet grundsätzlich mit Stiftungen zusammen, die die Ziele der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung durch ihre finanziellen und In-Kind-Beiträge unterstützen können. Vor einer Zusammenarbeit erfolgt eine Trägerprüfung, in der auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit bestätigt werden muss. Die Prüfung einer möglichen und ggf. längerfristigen Kooperation erfolgt individuell hinsichtlich regionaler und sektoraler Schwerpunkte sowie der konkreten Stiftungsstrategie.

Die Auswahlkriterien für Projektförderungen mit den Förderinstrumenten des Bundes werden in den entsprechenden Förderrichtlinien festgehalten. Sie gelten für alle Antragstellenden gleichermaßen und sind unabhängig von der Beteiligung privater Stiftungen.

21. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Interessenskonflikte zu vermeiden?

Es wird auf Antwort auf Frage 20 verwiesen.

22. Auf welche Weise werden zivilgesellschaftliche Akteure und die von den Kooperationsprojekten unmittelbar oder mittelbar betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie die Partnerländer in die Ausgestaltung und Umsetzung von Kooperationsprojekten, die einen internationalen Fokus haben, mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, einbezogen?

Die Kooperation mit privaten Stiftungen richtet sich nach den Grundsätzen der deutschen Entwicklungspolitik sowie an international vereinbarten Prinzipien und Standards. Dies umfasst insbesondere auch die Prinzipien der Erklärungen von Paris, Accra und Busan sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einschließlich der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele. Der Einbezug lokaler Bevölkerungsgruppen spielt demnach eine herausragende Rolle in der Konzeption und Umsetzung von Entwicklungsvorhaben – unabhängig von der Rechtsform der implementierenden Organisation. Insofern ist die Bundesregierung bestrebt, im Sinne breiter Partizipation und Teilhabe lokale Bevölkerungsgruppen, deren Vertretungen sowie gesellschaftliche Ak-teure wie private Stiftungen in die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele einzubinden. Die genauen Vorgaben hierzu richten sich nach den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen bzw. bei Förderinstrumenten des Bundes nach den entsprechenden Förderrichtlinien.

23. Inwiefern hat die Bundesregierung strategische Kooperationen mit privaten Stiftungen oder Organisationen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ohne finanzielle Zuwendungen vereinbart?

Das BMBF unterstützt die MTZ®-Stiftung organisatorisch bei der Verleihung des „MTZ-Award for Systems Medicine“. Der MTZ-Award for Systems Medicine wird von der MTZ-Stiftung alle zwei Jahre für die besten drei Promotionsarbeiten vergeben, die Anknüpfungspunkte zu BMBF-Fördermaßnahmen in der Systembiologie und Systemmedizin haben. Mit dem Preis erhalten thematische Inhalte zur Systemmedizin eine zusätzliche Sichtbarkeit, indem Nachwuchswissenschaftler für besondere Leistungen gewürdigt werden.

24. Wann haben Vertreter der Ministerien sich in den letzten drei Jahren mit Vertretern privater Stiftungen zu welchen Themen getroffen?

Eine Auflistung der Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien mit Vertreterinnen und Vertretern privater Stiftungen kann der beigefügten Anlage 6 entnommen werden. Es wird auf die Antwort auf Frage 14 verwiesen.

 

Quelle und Anhänge: BT-Drucksache 20/7512

 

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