Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Hinweise hat die Bundesanwaltschaft hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich? 

Antwort der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20.11.2013:

"Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Hinblick auf die Medienberichterstattung von Ende Mai/Anfang Juni 2013, wonach seit 2011 US-amerikanische Drohnenangriffe in Afrika durch in Deutschland stationierte Angehörige der US-Streitkräfte geplant, gesteuert und überwacht worden sein sollen, am 4. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und einer etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts angelegt. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Drohneneinsätze zur Tötung von Terrorverdächtigen oder feindlichen Kämpfern von Deutschfand aus gesteuert worden wären, liegen bislang nicht vor (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. — Bundestagsdrucksache 17/14401).

Stellungnahmen der in der Frage genannten Behörden waren hierfür nicht maßgeblich. Im Rahmen der Prüfvorgänge zu möglichen Abhörmaßnahmen US-amerikanischer und britischer Geheimdienste klärt der GBA derzeit ab, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Zu internen bewertenden Überlegungen des GBA im Zusammenhang mit justizieller Entscheidungsfindung gibt die Bundesregierung keine Stellungnahme ab."

Dazu Andrej Hunko:

"Die Staatsanwaltschaft muss strafbare Handlungen von Amts wegen verfolgen. Der Generalbundesanwalt ist ein 'politischer Beamter', das Amt soll in Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen der Regierung handeln. Wenn es die Bundesregierung ernst meint mit der Aufklärung der Spionage durch NSA und GCHQ und über Deutschland gesteuerten Drohnenangriffen, muss die Justizministerin den Auftrag zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erteilen. Alles andere wäre Augenwischerei."

Antwort auf die Schriftliche Frage 11/64 (pdf)

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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