Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es unterlassen, die Reaktionen der türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15.7., die auch ihren eigenen Aussagen nach „einem rechtsstaatlichen Vorgehen widersprechen und die das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen“ (Regierungssprecher Seibert in der Bundespressekonferenz am 20.7.), klar zu verurteilen, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen – bereits über 6.000 Angehörige des Militärs und mehr als 2.000 Richter/innen wurden verhaftet; fast 3.000 Richter/innen, fast 8.000 Polizist/innen, über 15.000 Mitarbeiter/innen des Bildungsministeriums und 30 Gouverneur/innen wurden suspendiert; 24 Fernseh- und Radiostationen wurde die Sendelizenz entzogen; alle Dekane der Universitäten sollen entlassen werden; allen Akademiker/innen wurde die Ausreise verboten; der Ausnahmezustand wurde für drei Monate verhängt – daran fest, die Türkei als sicheres Herkunftsland und sicheren Drittstaat zu behandeln (vgl. Bundestags-Drucksache 18/8542)?

Antwort von Stephan Steinlein, Staatssekretär im Außenministerium, vom 28.07.2016:

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen, neben der deutlichen Verurteilung des gescheiterten Putschversuches vom 15.07.2016, ihre erhebliche Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei klar zum Ausdruck gebracht. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat am 17. und 20. Juli 2016 öffentlich klargestellt, dass bei der grundsätzlich zulässigen juristischen Aufarbeitung des Putschversuches rechtsstaatliche Grundsätze Beachtung finden müssen.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in einem Telefonat mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan die Achtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eingefordert. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat die Türkei in einem Brief an seinen türkischen Amtskollegen zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien nach dem gescheiterten Putsch gemahnt und sich unmissverständlich gegen Überlegungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei gewandt. Die Bundesregierung wird die Entwicklung in der Türkei auch weiterhin sehr aufmerksam verfolgen.

Eine Entscheidung über die Liste der EU-weit als sichere Herkunftsländer eingestuften Staaten im Rat der Europäischen Union steht zurzeit nicht an. Eine Befassung soll erst nach Vorlage eines Gutachtens des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) erfolgen. In Abhängigkeit von der Entwicklung in der Türkei wird die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern und den EU-Institutionen über ihre weitere Haltung zur Einbeziehung der Türkei in eine künftige gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten entscheiden.

Was die Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat anbelangt: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung haben die jüngsten Entwicklungen bisher keine Konsequenzen für die Behandlung von Flüchtlingen in der Türkei. Vor dem Hintergrund der fortbestehenden völkerrechtlichen Bindungen der Türkei, der Gewährleistungen des türkischen Rechts sowie der schriftlichen türkischen Zusagen ist die Bundesregierung daher weiterhin der Auffassung, dass die Türkei die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat gemäß Art. 38 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) erfüllt. Die Bundesregierung wird die weitere Behandlung der Flüchtlinge in der Türkei genau beobachten.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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