Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Vizepräsidentin Petra Pau:

Wir kommen damit zur Frage 9 des Kollegen Andrej Hunko: 

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die neu gefassten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon lediglich das verfassungsrechtlich geforderte Minimum der Beteiligung des Deutschen Bundestages an Angelegenheiten der Europäischen Union umsetzen?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Die neu gefassten Begleitgesetze setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig um, mit dem Ziel, den Bundestag in die Lage zu versetzen, die vom Gericht geforderte "Integrationsverantwortung" umfassend wahrnehmen zu können. Die im "Integrationsverantwortungsgesetz" enthaltenen Gesetzes- und Zustimmungsvorbehalte zur Weiterentwicklung des Primärrechts gehen dabei in einzelnen Fällen über die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben hinaus. Das ist beispielsweise bei den Mitwirkungsrechten vor einer eventuellen Einführung einer gemeinsamen europäischen Verteidigung der Fall. Hier ist ein zusätzlicher Beschluss des Bundestages vor einer Entscheidung im Europäischen Rat erforderlich, damit der deutsche Regierungsvertreter zustimmen kann. Ein weiteres Beispiel - um bei den Fakten zu bleiben -: Im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag, EUZBBG, wurde der Begriff des "Vorhabens der Europäischen Union" ausgedehnt, unter anderem im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre erste Nachfrage, bitte.

Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE):

Sehen Sie ein Spannungsverhältnis zwischen den Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle, wie sie im Begleitgesetz vorgesehen sind, und den Anforderungen in der Regierungspraxis?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Ich sehe dieses Spannungsverhältnis. Wir befinden uns ja immer in einem Diskussionsprozess. Ich glaube, das gehört zu einer parlamentarischen Demokratie.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre zweite Nachfrage.

Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE):

In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie geschrieben: Wir werden im Verlauf der Legislaturperiode bewerten, ob die durch die Begleitgesetze eröffneten Möglichkeiten größerer parlamentarischer Kontrolle den Anforderungen der Praxis genügen, und gegebenenfalls entsprechende Initiativen ergreifen. Meine Frage: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle nach den Anforderungen der Praxis zu richten haben?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Unsere Auffassung dazu haben wir im Koalitionsvertrag ganz klar niedergelegt. Wir glauben, dass es auch im Interesse des Parlaments ist, dass man den Prozess ständig überprüft.

 

Aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags – 17. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. November 2009

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko