Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage von Andrej Hunko bezüglich dem Inhalt eines Abkommens zum "Kampf gegen die ausufernde Drogenkriminalität" mit Mexiko

Welchen Inhalt soll das vom Bundespräsidenten Christian Wulff bei seinem Staatsbesuch in Mexiko erwähnte Abkommen haben, welches nach Aussage des Bundespräsidenten „bald“ unterzeichnet werde und dazu dienen soll, Mexiko „im Kampf gegen die ausufernde Drogenkriminalität“ zu unterstützen (Handelsblatt vom 3. Mai 2011), und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in einem solchen Abkommen für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen, vor dem Hintergrund, dass es insbesondere im Zuge des 2006 begonnenen sogenannten Kriegs gegen die Drogen in Mexiko auch durch staatliche Sicherheitskräfte von Polizei und Militär zu massiven Menschenrechtsverletzungen gekommen ist und auch Waffenlieferungen deutscher Unternehmen in die betroffenen Krisenregionen gelangt sind?

Ziel des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleuserkriminalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus.
Dies betrifft im Wesentlichen Bestimmungen über:

  • den Austausch von:
    • Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täterverbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tatzeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene Maßnahmen;
    • gebräuchliche Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität, besondere Formen der Straftatbegehung, kriminalistisch-kriminologische Forschungsergebnisse;
  • operative Zusammenarbeit durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maßnahmen, nach Maßgabe des polizeifachlichen Bedarfs und vorhandener Kapazitäten gegebenenfalls mithilfe personeller/materieller Unterstützung;
  • Entsendung und Austausch von Fachleuten zur gegenseitigen Information über Techniken und Methoden der Kriminalitätsbekämpfung nach Maßgabe polizeifachlicher Notwendigkeit und vorhandener Kapazitäten.

Der Abkommensentwurf stellt wiederholt klar, dass sich die Zusammenarbeit nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts richtet. Damit wird Menschenrechtsverletzungen als Folge der Zusammenarbeit vorgebeugt.

Achtung und Ausbau der Menschenrechte, MR, sind für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Wir teilen dieses Werteverständnis mit Mexiko und arbeiten in internationalen Gremien wie dem VN-Menschenrechtsrat bei der Fortentwicklung des MR-Schutzes vertrauensvoll zusammen. Auf politischer Ebene gibt es sowohl im bilateralen Verhältnis als auch durch den EU-MR-Dialog einen regelmäßigen Austausch zu MR-Fragen mit Mexiko, in dem regelmäßig auch kritische Punkte wie der Vorwurf von MR-Verletzungen durch die Sicherheitskräfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die Defizite im Justizsystem oder der teilweise unzureichende Schutz von Menschenrechtsverteidigern offen angesprochen werden.

Aus http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17107.pdf

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko