Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) auf die Übermittlung der Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung im Fall des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny reagiert (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-der-bundesregierung-im-fall-nawalny-1781790), und wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung die OVCW zur Aufklärung der Ursache der Vergiftung Alexej Nawalnys beitragen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) am 3. September 2020 über den Nachweis eines Nervenkampfstoffs aus der sogenannten Nowitschok-Gruppe im Fall Alexej Nawalny durch das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr unterrichtet.

Die OVCW hat den Eingang des Schreibens noch am selben Tag bestätigt und für die zeitnahe Unterrichtung gedankt und auf die Erkenntnisse mit einer Pressemitteilung des Generaldirektors der OVCW reagiert. Darin wird betont, dass jeglicher Einsatz chemischer Kampfstoffe unter allen Umständen verwerflich ist und gegen die etablierten Völkerrechtsnormen verstößt. 

Der Generaldirektor der OVCW, Fernando Arias, betont darin auch, dass die OVCW zur Unterstützung grundsätzlich bereitstehe – ein Angebot, von dem Russland Gebrauch machen sollte.

Da die Vergiftung in Russland erfolgt ist, müssen Ermittlungen dort ansetzen. Auch sind Proben und Gegenstände, mit denen Herr Nawalny in Kontakt gekommen ist, dort verfügbar. Wir erwarten, dass sich die russische Regierung zum Fall Nawalny erklärt, ihren Beitrag zur Aufklärung des Falles leistet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

Die Bundesregierung steht mit der OVCW in engem Kontakt. In welcher Form die Organisation weiter befasst werden wird, hängt im Wesentlichen von der russischen Kooperation ab.

Quelle: Plenarprotokoll 19/172 vom 9. September 2020

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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