Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Plant die Bundesregierung, für russische Kriegsunwillige vor dem Hintergrund der am 21. September 2022 in Russland erklärten Mobilmachung auf der Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes durch die Erteilung von humanitären Visa Schutz zu bieten (wenn nicht, warum? Bitte begründen) und besteht für aus Russland vor der Mobilmachung in die Drittländer (wie zum Beispiel Georgien, Kasachstan, Mongolei oder Türkei) geflohene Kriegsunwillige die Möglichkeit, dort über deutsche diplomatische Vertretungen im Zusammenhang mit der Flucht vor der Mobilmachung in Russland entsprechende Visa zu bekommen, die die Einreise nach Deutschland ermöglichen (wenn nicht, warum? Bitte begründen)?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 11. Oktober 2022:

Insbesondere für Oppositionelle und gefährdete Personengruppen in Russland wie Journalistinnen und Journalisten, die aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte und gegen den Krieg besonders gefährdet sind und an deren Aufnahme Deutschland ein Interesse hat, besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Aufnahme nach Deutschland zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz.

Die Einreise nach Deutschland ist im Einzelfall auch für russische Kriegsdienstverweigerer möglich, wenn sie beispielsweise einen langfristigen Aufenthalt z.B. zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit in Deutschland planen.

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2022 zudem die Leitlinien für die Schengen-Visumbearbeitung aktualisiert. Die bisherigen Maßnahmen der EU schränken die Vergabe von Visa für Kurzaufenthalte ein, lassen aber weiterhin Einreisen insbesondere aus humanitären Gründen zu.

Quelle: Drucksache 20/3987 vom 14.10.22 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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