Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesonderte Statistik über die Anzahl der von Kriegsdienstverweigerern aus Russland, der Ukraine und Belarus gestellten Asylanträge sowie über Genehmigung bzw. Ablehnung dieser Anträge zu führen (wenn nein, warum nicht?) und plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Forderungen der Vereine Pro Asyl und Connection e.V. nach unkompliziertem Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus den oben genannten Staaten (https://www.ndaktuell.de/artikel/1162769.kriegsdienstverweigerung-asyl-fuer-deserteureerleichtern.html) tätig zu werden, um das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung für alle zu gewährleisten (wenn ja, wie?)?

Antwort

Statistische Angaben zu Kriegsdienstverweigerern werden im Rahmen des Asylverfahrens nicht erfasst. Die Einführung einer statistischen Erfassung von Fluchtgründen ist auch nicht beabsichtigt. Jede ausländische Person, die sich in Deutschland befindet, hat grundsätzlich die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in jedem Einzelfall ergebnisoffen, ob die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung, Zuerkennung von internationalem Schutz und/oder von Abschiebungsverboten vorliegen. Dies gilt auch für Asylanträge von Personen, die sich auf eine Kriegsdienstverweigerung bzw. Desertion berufen. Vor diesem Hintergrund besteht kein Erfordernis für eine gesonderte statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung.

 

Quelle: Drucksache 20/1679 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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