Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind („Maas verurteilt geplante US-Sanktionen“, www.spiegel.de, 12. Dezember 2019), und teilt die Bundesregierung weiterhin ihre Einschätzung von 2017, dass diese Sanktionen „völkerrechtswidrig“ sind („USA offenbar kurz vor Sanktionserlass gegen deutsche Konzerne“, www.focus.de, 2. Juni 2018)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen:

Das US-Repräsentantenhaus hat am 12. Dezember dem National Defense Authorization Act zugestimmt, der auch Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit dem Projekt Nord Stream 2 vorsieht.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass USPräsident Trump wie angekündigt nach der gestern erfolgten Zustimmung im Senat das Gesetz noch diese Woche unterzeichnen wird. Danach wird die Bundesregierung dieses Gesetz genau prüfen.

Bereits jetzt steht die Bundesregierung zu diesem Thema im ständigen Gespräch mit Vertretern der US-Regierung und des Kongresses. Dabei weist sie auf die Bedeutung von Nord Stream 2 für die Energieversorgungs-Sicherheit Deutschlands und Europas hin. Die Bundesregierung betont insbesondere, dass einseitige Schritte der US-amerikanischen Seite die trilateralen Verhandlungen über den Gastransit durch die Ukraine beschädigen könnten.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung direkt und über die deutsche Botschaft Washington deutsche Unternehmen in ihren Kontakten zu US-amerikanischen Stellen. Die Bundesregierung lehnt wie auch die EU extraterritoriale Sanktionen aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

Wir bedauern daher die Entscheidung der US-amerikanischen Seite und würden es begrüßen, wenn US-Präsident Trump in einem sogenannten Signing Statement klarstellt, vorerst keinen Gebrauch von Sanktionen zu machen.

Plenarprotokoll 19/136

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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