Parlamentarische Initiativen
Parlamentarische Initiativen, an denen Andrej Hunko beteiligt ist oder war.
Welche Parlamentarischen Initiativen gibt es?
Fragen an die Regierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Kleine Anfragen
Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.
Große Anfragen
Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.Anträge
Anträge und Entschließungsanträge mit Beteiligung von Andrej Hunko
Erklärungen
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias M. Birkwald, Zaklin Nastic und Alexander Ulrich nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ (Drucksachen 20/2573 und 20/3312):
Erneut will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz verändern, um Corona-Maßnahmen bis zum Frühjahr 2023 zu verlängern bzw. zu ermöglichen. Wir lehnen diese Verlängerung ab und stimmen deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Zeit ist überfällig, um den Corona-Krisenmodus zu verlassen und zu einer rationalen, evidenzbasierten und verhältnismäßigen Politik im Umgang mit dem Virus zu gelangen, wie die meisten anderen europäischen Länder.
Hat die Bundesregierung bisher auf die Listung deutscher Staatsangehöriger, darunter auch Personen des öffentlichen Lebens wie Alice Schwarzer oder Dr. Rolf Mützenich, als Verbreiter russischer Propaganda (siehe dazu „Ukraine setzt Alice Schwarzer auf Schwarze Liste“ in Berliner Zeitung, Seite 13 am 29.07.2022) beim „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation beim Nationalen Sicherheitsratder Ukraine“ reagiert (falls ja, wie?), und wurde diese Listung seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der ukrainischen Regierung während ihres Ukraine-Besuchs (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2022/07/faeserukraine.html) thematisiert (falls ja, bitte die Umstände wie Datum und Kontaktebene angeben)?
Welche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung Wertepartner, und wie definiert die Bundesregierung diesen Begriff?
Inwiefern haben das Verteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr je mit der türkischen Firma TÜBITAK Defense Industries Research and Development Institute zusammengearbeitet, und welche Ausfuhrgenehmigungen wurden zugunsten der Firma erteilt?
Frage:
„Welche Kredite wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 durch internationale Organisationen, in denen Deutschland Mitglied ist (z.B. IWF oder EU), an die Ukraine gewährt (bitte nach Organisationen, Daten und Umfang aufschlüsseln) und wurden in diesem Zusammenhang von der ukrainischen Seite Verpflichtungen mit Bezug auf den Staatsbesitz in Form von Boden und Rohstoffen eingegangen?“
Frage:
Hält die Bundesregierung am teilweisen Rüstungsexportstopp gegen die Türkei der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waffenexporte-tuerkei-109.html) fest, der vorsieht keine Waffen, die in Syrien eingesetzt werden können, zu liefern und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei überhaupt die acht Kriterien, vor allem die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts (Kriterium 2), die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region (Kriterium 4), bezüglich der Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten Griechenland und Zypern (Kriterium 5) sowie der Einhaltung des Völkerrechts (Kriterium 6), des auch im Koalitionsvertrag erwähnten Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) erfüllt?
Frage:
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Beteiligung der Türkei an PESCOProjekten, beispielsweise am Projekt für militärische Mobilität, unter anderem deshalb weiterhin ausgeschlossen, da die Türkei die allgemeinen Bedingungen aus Artikel 3 in Ratsbeschluss (GASP) 2020/1639 vom 5. November 2020, wie beispielsweise die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, die Grundsätze aus Artikel 21 Absatz 1 EUV sowie gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten, nicht erfüllt?
Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Bundeskabinetts haben seit dem Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Ukraine in Deutschland Andrij Melnyk getroffen (bitte nach Daten aufschlüsseln) und wie haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung auf seine immer wieder geäußerten Aussagen zum ukrainischen Nazi-Kollaborateur und Antisemiten Stepan Bandera im Interview am 29. Juni 2022 mit Tilo Jung (siehe https://www.youtube. com/watch?v=JVEGR7apzoI) bisher reagiert?
Frage:
Welche Flugdemonstrationen hat die Wehrtechnische Dienststelle (WTD) 61 genehmigt oder selbst durchgeführt, um Flüge mit Drohnen außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) durchzuführen, währenddessen in einem benachbarten Luftraum der reguläre Flugverkehr stattfand (vgl. "UAV fliegt außerhalb der Sichtweite im nicht gesperrten militärischen Luftraum", esut.de, 8. Juni 2022), um auf diese Weise die mögliche Integration des unbemannten Luftfahrzeugs in einen nicht gesperrtem Luftraum nachweisen zu können, und welche weiteren Firmen haben derartige Erprobungen bei der Bundeswehr bzw. dem Beschaffungsamt beantragt?
Frage:
„Hat sich die Bundesregierung von der Ukraine vertragliche Zusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen geben lassen, die den Ausschluss der Weitergabe an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asov-Bataillon beinhalten, und falls ja, beinhalten die Absprachen mit der ukrainischen Regierung Aussagen zu möglichen Angriffen mit deutschen Waffen auf Ziele auf dem Territorium der Russischen Föderation, wie zum Beispiel den von Wiktor Andrusiw, Berater des ukrainischen Innenministers, ins Spiel gebrachte Vorschlag, die russische Stadt Belgorod unter Beschuss zu nehmen (https://www.unian.net/war/sovetnik-glavy-mvd-obratilsya-k-zhitelyambelgoroda-prizvav-gotovitsya-novosti-vtorzheniya-rossii-na-ukrainu11824515.html)?“