German government must stop the drone war in Ramstein!
"The German government must immediately gain access to the US air force base in Ramstein and find out whether it is being used for the drone war in Asia and Africa, which is contrary to international law. We have been calling for this for years. I am glad that the Higher Administrative Court in Münster now also has doubts as to whether the deployment practice in Ramstein complies with international humanitarian law", explains Andrej Hunko, member of the Bundestag.
In the "Bin Ali Jaber v Germany" case, the Higher Administrative Court ruled in favour of three plaintiffs from Yemen on decisive points. The German Government must urge the USA to comply with international law when using its Ramstein military base. The Foreign Office had always rejected this obligation and declared that there was "no reason to assume that the provision of the Ramstein Air Force Base could be an aiding and abetting of an international crime or itself an international crime".
Interpol wird weiterhin zur politischen Verfolgung missbraucht
„Die Haftbefehle bei Interpol werden auf einen möglichen Verstoß gegen die Interpol-Statuten überprüft. Das haben wir immer gefordert. Allerdings greift das Verfahren zu kurz: Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass auch Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung einbezogen werden. Diese können von Regierungen ebenfalls zur politischen Verfolgung instrumentalisiert werden“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Zur Überprüfung des „Fahndungsaltbestands“ hat Interpol eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der sich neben dem Bundeskriminalamt auch Behörden aus der Slowakei, Kroatien, Schweden und der Ukraine beteiligen. Zuerst werden die 3.700 auf der Interpol-Webseite veröffentlichten „Rotecken“ durchgesehen.
Nach Urteil des OVG Münster: Auswärtiges Amt muss den Drohnenkrieg in Ramstein stoppen!
„Die Bundesregierung muss sich umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein verschaffen und aufklären, ob dieser für den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg in Asien und Afrika genutzt wird. Diese Forderung haben wir seit Jahren erhoben. Ich bin erleichtert, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster Zweifel hegt, ob die Einsatzpraxis in Ramstein dem humanitären Völkerrechts genügt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Das OVG gab im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht. Die Bundesregierung müsse die USA darauf drängen, bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einzuhalten. Die Bundesregierung hatte diese Verpflichtung stets zurückgewiesen und erklärt, es bestehe „keine Veranlassung, davon auszugehen, dass die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt sein könnte“.
Neues Milliardengrab für Spionagedrohnen: Bundesregierung muss Stationierung stoppen
„Im Sommer startet das Drohnenprogramm der NATO in Sizilien. Abermals gibt die Bundesregierung Hunderte Millionen für die Anschaffung von Riesendrohnen aus. Die ‚Global Hawk‘ sollen über Russland spionieren und sind damit geeignet, die Osterweiterung der NATO weiter zu eskalieren“, warnt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Im Rahmen des NATO-Programms „Alliance Ground Surveillance“ (NATO AGS) werden fünf Drohnen des Typs „Global Hawk“ in Sigonella/ Sizilien stationiert. Sie wiegen rund 15 Tonnen und fliegen in einer Höhe von 18.000 Metern. Die Drohnen befördern ein optisches und radarbasiertes Aufklärungsmodul des Herstellers Northrop Grumman. Ein Erstflug des ersten „Global Hawk“ ist für das dritte Quartal 2019 geplant. Die Bundesregierung gehört zu den größten Beitragszahlern des Programms (USA: 42 Prozent, Deutschland: 33 Prozent, Italien: 15 Prozent). Die Bundeswehr stationiert 122 Soldatinnen und Soldaten in Sizilien, 76 sind bereits vor Ort.
Start of the NATO drone programme in Sigonella, Sicily in summer 2019
As part of the NATO "Alliance Ground Surveillance" (NATO AGS) programme, five "Global Hawk" drones are to be stationed in Sigonella, Sicily. The unmanned aircrafts weigh around 15 tonnes and travel at a maximum speed of 570 kph at an altitude of 18,000 metres. Their payload is approximately 1,400 kg. They carry an optical and radar-based reconnaissance module manufactured by Northrop Grumman.
the delivery of the first "Global Hawk" to the NATO AGS Management Agency (NAGSMA) is now scheduled for the third quarter of 2019. This was initially to have already occurred in 2015. The German Government has ascribed this late delivery to "delays to test flights" in the USA. In addition, there were reports of problems "with the certification process" in Italy. This process, which has taken years, is now to be completed in April 2019. The aircrafts do not reportedly feature either the "Sense and Avoid" or the corresponding "Traffic Alert and Collision Avoidance" systems.
Im Venezuela-Konflikt zum Völkerrecht zurückkehren
„Die Ausweisung des deutschen Botschafters Daniel Kriener aus Venezuela ist sehr bedauerlich. Diplomatische Gesprächskanäle sind in Konfliktsituationen wie der aktuellen immer von großer Bedeutung“, erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Hunko weiter:
„Die Ausweisung ist aber auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung mit der Anerkennung Juan Guaidós als Präsident Venezuelas völkerrechtliche Grundregeln verletzt hat. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben dies nahelegt, die Bundesregierung hat das Gutachten bislang jedoch nicht ernst genommen. Auch im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ist klar geregelt, dass Diplomaten sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einmischen dürfen.
Es ist auffällig, dass das Auftreten des deutschen Botschafters bei der Rückkehr Guaidós nach Caracas wesentlich weniger zurückhaltend war, als das der Botschafter aus anderen EU-Ländern. Außenminister Heiko Maas trägt die politische Verantwortung für diese Eskalation.
Wir fordern die Bundesregierung auf, zu den diplomatischen Gepflogenheiten auf Basis des Völkerrechts zurückzukehren. Hierfür ist die absurde Anerkennung Guaidós als Präsident Venezuelas zurückzunehmen.“