Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Frage:
„Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für Ihr politisches Handeln (wie zum Beispiel weitere Waffenlieferungen an die Ukraine oder diplomatische Bemühungen zur einer möglichst schnellen Beendigung des Krieges in der Ukraine) aus dem Umstand, dass der Ukraine-Krieg allein im ersten Jahr 120 Millionen Tonnen CO2-Emissionen-Äquivalente ausgestoßen hat (siehe dazu https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/klima-fussabdruck-ukraine-krieg-russland-100.html), und verfügt die Bundesregierung über eine Position zu dem Umstand, dass der Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg etwa 50 Millionen Tonnen CO2 verursachen werden soll (ebenda), und wenn ja, welche?“
Frage
Welche Anwendungsfelder sieht das Bundesinnenministerium hinsichtlich polizeilicher und grenzpolizeilicher eingesetzter Verfahren Künstlicher Intelligenz(etwa Mustererkennung vermeintlich gefährlicher Situationen; zur Analyse von sexualisierten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen; der Sicherheit für Polizisten; der Analyse von Daten von Reisende beim Grenzübertritt), und hinsichtlich welcher derartiger Verfahren setzt sie sich auf EU-Ebene für eine Aufnahme in die von der Kommission vorgeschlagene KI-Verordnung oder einer Äquivalente für die Polizei ein?
Frage Nr. 49:
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der im europäischen Vergleich in Deutschland überlangen Schulschließungen im Rahmen der "Bundesnotbremse", und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Stellungnahme vom 26. April 2023 (vgl. https://www.welt.de/politik/article245169310/Bundes-regierung-rechtfertigt-Corona-Schulschliessung-vor-Gericht.html)?
Wie ist der konkrete Zeitplan für die Studie des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr mit dem Auftragnehmer AMDC GmbH zur Erstellung einer Strategie für „Loitering Munition“, und wie ist der Zeitplan für eine weitere Begutachtung und Erprobung der beschafften Systeme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4/208)?
Welche Produkte sogenannter "Loitering Munition" ("Herumlungernder Munition") haben die Teilstreitkräfte der Bundeswehr und die wehrtechnischen Dienststellen in den vergangenen fünf Jahren begutachtet oder erprobt (bitte auch die Hersteller nennen), und an welchen Forschungen oder Entwicklungen ist die Bundeswehr dazu beteiligt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen ukrainische Soldaten bzw. Offiziere während oder im Anschluss an ihre Ausbildung in Deutschland Asyl in Deutschland beantragt haben (falls ja, wie viele), und verfügen die ukrainischen Soldaten während ihrer Ausbildung bzw. direkt nach ihrer Ausbildung in Deutschland über die Möglichkeit, Asyl in Deutschland zu beantragen (falls nicht, warum)?
„Was ist der Bundesregierung über Tätigkeiten sogenannter Cyber Support Teams bekannt, die nach meiner Kenntnis zur Unterstützung befreundeter Drittstaaten vom Europäischen Auswärtigen Dienst in Länder wie die Ukraine oder die Republik Moldau entsendet werden, und mit welchem Personal hat sich auch die Bundesregierung an derartigen Missionen beteiligt?“
Welche Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die fünfte PESCOProjektwelle vorgesehen und welche Drittstaaten sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Teilnahme an abgeschlossenen, laufenden oder geplanten PESCOProjekten interessiert (bitte einzelnen Projekten zuordnen)?
Ist der Bundesregierung der Bericht des Anti-Folter Komitees des Europarates (https://rm.coe.int/1680aabe2b), der illegale Pushbacks, Gewalt gegen und menschenunwürdige Behandlung sowie Misshandlung von Flüchtenden an den EU Außengrenzen dokumentiert, bekannt, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5731 –
Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2022)