Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
„Welche detaillierten Informationen kann die Bundesregierung über die geplanten Vorhaben, die aus den durch Bundesministerin Svenja Schulze bei ihrer Reise im Januar nach Brasilien angekündigten 200 Millionen Euro finanziert werden sollen, insbesondere des Fundo Floresta, mitteilen und ist eine Unterstützung für indigene Völker und die Sicherung ihrer Territorien vorgesehen?“
Was ist der Bundesregierung über die Auswirkungen der stark gestiegenen Weltmarktpreise für LNG auf andere Staaten außerhalb Europas und Nordamerikas, wie unter anderem Bangladesch und Pakistan, dessen Gasimporte 2022 um fast 20 Prozent eingebrochen sind und das mit einer Energiekrise inklusive Stromausfällen konfrontiert ist, bekannt ,und ist es zutreffend, dass Europa und Deutschland, wie Vizekanzler Dr. Robert Habeck im Interview mit ZDFzoom einräumte, ihre Not bzw. ihren drohenden Energiemangel im Sommer 2022 auch zulasten von anderen Ländern gelindert haben (https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/pakistan-lng-folgen- erdgas-preise-100.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation der von Zwangsräumung und Zerstörung bedrohten Gemeinden in Masafer Yatta und hat die Bundesregierung ihre Besorgnis gegenüber der israelischen Regierung thematisiert (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/- /2531226)?
„Welche unerwünschten Nebenwirkungen der inzwischen neun Sanktionspakete gegenüber Russland sind der Bundesregierung bekannt und was ist der Bundesregierung über konkrete Beeinträchtigungen des Handels mit Agrarprodukten und Düngemitteln im Zusammenhang mit diesen Sanktionspaketen seit dem 24. Februar bekannt geworden?“
Mündliche Frage zum Staatsoberhaupt von Venezuela und der Einschätzung der britischen Regierung dazu
„Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Staatsoberhaupt Venezuelas und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der britischen Regierung, dass die venezolanische Nationalversammlung von 2015 weiterhin das legitime Parlament Venezuelas ist und sich weiterhin im Amt befindet?“
Wie viele Suchläufe haben die dazu bevollmächtigten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2022 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des Bundeskriminalamtes vorgenommen (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 20/1679 aufschlüsseln nach Zahlen des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter), und wie viele Personenidentifizierungen haben die Behörden dabei jeweils erzielt?
Was unterscheidet nach Einschätzung der Bundesregierung legitime und legale „Kritik an derTruppe“ und Kritik an der Politik der Bundesregierung, beispielsweise im Zusammenhang mit Heizkosten, von Angriffen auf das “Narrativ der Bundeswehr“ und feindlicher Propaganda, die Gegenstand des Projekts “Propaganda Awareness“ des Zentrum für Operative Kommunikation der Bundeswehr ist, und welche Indikatoren fließen in das “Scoring“ des Projekts “Propaganda Awareness“ ein?
Betrachtet die Bundesregierung unverändert Juan Guaidó als Interimspräsidenten Venezuelas (siehe Antwort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 20/4631 sowie Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/19651), und wenn nicht, wer ist nach Ansicht der Bundesregierung rechtmäßiger Präsident Venezuelas?
Welche (auch temporären) Untergruppen hat die Ständige interministerielle Arbeitsgruppe zu hybriden Bedrohungen eingerichtet, und auf welche Vorfälle hat die Arbeitsgruppe in den Jahren 2021 bis 2022 nach deren Erkennung mit der Einleitung oder Anregung von Abwehrmaßnahmen reagiert.
Was weiß die Bundesregierung über die Gründe, das erweiterte SIS-System (SIS 3.0) nicht wie ursprünglich vorgesehen am 22. November 2022 in Betrieb zu nehmen, sondern dies nunmehr auf den 7. März 2023 zu terminieren (vgl. https://www.cilip.de/2022/11/21/schengener-informationssystem-verfassungsschutzmit-erweiterter-fahndungsbefugnis sowie https://www.consilium.europa.eu/de/policies/it-systems-security-justice), und welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung zum SIS 3.0 bekannt?